Archiv für die 'Allg. Begriffe' Kategorie

Signaturwein

Mittwoch, 20. Januar 2010

Was ist ein Signaturwein? Unter einem Signaturwein wird er Spitzenwein eines Erzeugers verstanden. Zugleich soll dieser Wein einen typischen und sehr deutlichen Ausdruck der Region enthalten aus dem er stammt. In einer anderen Verwendung des Begriffs Signaturwein soll dieser unverwechselbar den Ausdruck des Winzers oder Kellermeisters wieder spiegeln. An der undeutlichen Verwendung dieses Begriffs ist erkennbar, dass der Signaturwein keinerlei weinrechtliche Relevanz hat. Vielmehr wird er im Marketing verwendet. Ähnliche – jedoch auch vom Signaturwein zu unterscheidende Begriffe – sind die Iconwines oder Premiumweine.

Weinzehnt

Montag, 21. September 2009

Der Weinzehnt war eine bis ca. 1800 gebräuchliche Form des Kirchenzehnts. Er wird auch “Nasser Zehnt” genannt, da die Abgabe an die Kirche in From von abgefüllten Flaschen geschah. Der Weinzehnt war regional unterschiedlich ausgeprägt und Wandlungsprozessen unterzogen. In der Pfalz gibt es jedes Jahr immer zu Pfingsten das Loblocher Weinzehnt. Dabei wird die Abschaffung des Weinzehts im Jahre 1798 gefeiert.

Angstwein

Samstag, 19. September 2009

angstweinEs gibt tatsächlich regelrechten Angstwein. Jeder Weintrinker kennt dies. Man hat eine Flasche Wein erworben, lange eingelagert, geschenkt bekommen oder einfach nur noch so herumliegen. Dann fragt man sich: Kann man den noch, oder überhaupt trinken? Mit solch einem Angstwein hatte ich es vor einigen Tagen zu tun. Die Geschichte sei im folgenden schnell erzählt. [mehr...]

Schlossabzug

Samstag, 12. September 2009

Was ist ein Schlossabzug? Dieser Begriff ist häufiger in Preislisten für französische Weine zu lesen. Dabei ist Schlossabzug eine Übersetzung der in Bordeaux geläufigen Flaschenaufschrift “Mis en bouteille au Chateau”. Auf englisch wird es mit “château bottled” bezeichnet. Es handelt sich bei dem Schlossabzug also um eine Art Erzeugerabfüllung oder Gutsabfüllung. Die Verwendung solcher Begriffe wurden im Deutschen Weingesetz von 1971 geregelt. Dort wird der Schlossabzug zwar nicht erwähnt. Als Erzeugerabfüllung gilt jedoch ein Wein, bei dem die Trauben aus eigenem Anbau des Weinguts stammen. Zudem kann man beim Schlossabzug annehmen, dass der jeweilige Wein auch auf dem jeweiligen Chateau in die Flasche abgefüllt wurde.

Erzeugerabfüllung

Samstag, 5. September 2009

Der Begriff Erzeugerabfüllung ist durch das Deutsche Weinrecht festgelegt. Danach wird ein Erzeuger von einem Abfüller unterschieden. Bei einer Erzeugerabfüllung müssen die verwendeten Trauben aus eigenem Anbau auf eigener oder angepachteter Rebfläche stammen. Ein Abfüller hingegen füllt Wein aus einem oder meheren Gebieten ab, ohne für den Anbau dieser Weine verantwortlich zu sein. Der Abfüller haftet jedoch für den erzeugten Wein und muss mit Firmenadresse auf dem Etikett angegeben sein. Winzergenossenschaften können nach dem Deutschen Weingesetz auch Erzeugerabfüllungen produzieren, solange sie als Erzeugergemeinschaften gelten.

Chaptalisierung

Dienstag, 11. August 2009

Die Chaptalisierung ist eine Anreicherung des Traubenmostes mit Zucker vor der Gärung. Sie wird auch als Zuzuckerung oder Trockenzuckerung bezeichnet. Der Erfinder der Chaptalisierung ist ihr Namensgeber Jean-Antoine Chaptal. Ziel dieser Anreicherung ist es höhere Alkoholgrade zu ermöglichen. Ursprünglich war sie für schlechte Jahrgänge gedacht und sollte die Existenz der Winzer sichern. Die Chaptalisierung ist unter bestimmten Voraussetzungen vollkommen legal. Trotzdem ist sie ein Reizthema. [mehr...]