Korkgeld

Korkgeld nennt man einen Betrag, der vom Kunden in der Gastronomie zu entrichten ist, wenn ein Gast einen eigenen Wein mitbringt und im Lokal trinken möchte. Damit werden die Unkosten des gastronomischen Betriebs gedeckt. Für den Kunden hat dies den Vorteil, dass er sich nicht auf die häufig übersichtliche Weinkarte beschränken muss und auch eine Garantie über Lagerung und Öffnungszeitpunkt hat. Es gibt keine Regel über die Höhe des Korkgeldes. Häufig liegt der Satz bei ca. fünf bis zehn Euro pro mitgebrachter Flasche. Da das Mitbringen von Wein in Deutschland nicht sehr verbreitet ist und jede Veranstaltung vom Aufwand für den Gastronomen unterschiedlich ist (z.B. gilt z.B. auch für Verkostungen in Restaurants), empfiehlt sich eine vorherige Absprache über die Konditionen.

© Thomas Günther / weinverkostungen.de
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