100.000 Euro Schadensersatz wegen Korkfehler
Donnerstag, 20. November 2008
Das Oberlandesgericht Koblenz stellte nach neun Jahren Rechtsstreit fest, dass dem Weingut Kallfelz an der Mosel 100.000 Euro Schadensersatz wegen verdorbenem Wein von einem Korkhersteller zusteht. Nach dem Oberlandesgericht stehe zweifelsfrei fest, dass die Weine des Weinguts Kallfelz durch die Korken negativ beeinflusst wurden. Der Winzer Albert Kallfelz erklärte gegenüber dem SWR, dass er die Branche mit diesem Prozess habe aufrütteln wollen. Aus dem Grunde dieser negativen Erfahrungen mit Naturkorken hat Kallfelz schon vor einigen Jahren auf alternative Verschlüsse umgestellt. Von dieser Umstellung nach Korkfehlern wurde schon hier berichtet.

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