Die Entscheidung zur Weinfonds-Zwangsabgabe ist weiter offen (wir berichteten bereits Anfang des Jahres). Gestern teilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit, dass noch kein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Abgaben von Weinerzeugern an den Deutschen Weinfonds (DWF) möglich ist. Das Gericht sieht weiteren Aufklärungsbedarf für eine Entscheidung zur Weinfonds-Zwangsabgabe. Daher wurde die Beteiligten zur Beantwortung weiterer Fragen aufgefordert.
Nach dem Deutschen Weingesetz zahlen Winzer eine jährliche Abgabe von 0,67 € je Ar ihrer Weinbergsfläche. Diese Abgabe wird an den DWF in Mainz entbracht, um insbesondere für Qualitätssicherung und Absatzförderung des deutschen Weines zu sorgen. Der Kläger macht die Verfassungswidrigkeit dieser Abgaben unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03. Februar geltend. Dort hat das Bundesverfassungsgericht die Heranziehung zu Beiträgen zum Zentralen Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft (Centrale-Marketing-Gesellschaft der Deutschen Agarwirtschaft, CMA) für verfassungswidrig erklärt.
Klagen sind derzeit an weiteren Gerichten wie in Mainz und Koblenz anhängig. Am Verwaltungsgericht Koblenz klagt ein Winzer von der Mosel gegen die DWF-Abgabe. Dort ist die Entscheidung zur Weinfonds-Zwangsabgabe vor zwei Wochen ebenso vertagt worden. In Koblenz wurde dieser Schritt mit der Vorlage eines umfangreichen verfassungsrechtlichen Gutachten durch den DWF begründet. Eine Entscheidung wird dort im November oder Dezember erwartet.
Untersützung bekam die Weinfonds-Zwangsabgabe in Rheinland-Pfalz Anfang dieses Monats durch Weinbauminister Hendrik Hering (SPD). Dieser erklärte laut einem Agenturbericht “eine gewisse Garatie” für 2009 und 2010. Das Weinbauministerium in Mainz ließ inzwischen ein Rechtsgutachten beim Koblenzer Rechtsanwalt Hans Hieronimi erstellen. Nach diesem würde die Weinfonds-Zwangsabgabe verfassungsgemäß sein.