Die Ersten Gewächse meinen weder, dass diese Weine aus der ersten Ernte einer Rebpflanze stammen, noch, dass ein früher Lesezeitpunkt vorliegt. Vielmehr soll der Begriff verdeutlichen, dass es sich um sehr hochwertige Wein aus optimaler Lage eines Weingutes handelt. Der Begriff Erstes Gewächs wird ausschließlich im Rheingau verwendet für Weine aus den Ersten Lagen. Die regionale Exklusivität des Begriffs hat historische Gründe.
Im Rheingau trat das Erste Gewächs erstmals mit dem Jahrgang 1999 die Nachfolge der Wein-CHARTA (seit 1984) an. Dort dürfen nur die beiden Rebsorten Riesling und Blauer Spätburgunder als „Erstes Gewächs“ vermarktet werden. Das frühe Engagement im Rheingau führte dazu, dass dies das einzige Weinbaugebiet ist, in dem die Qualitätsstandards gesetzlich geregelt sind. Diese frühe gesetzliche Regelung hatte die Folge, dass der Begriff Erstes Gewächs in anderen Weinbauregionen nicht verwendet werden darf. Dort wird die Bezeichnung Großes Gewächs verwendet. Der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) möchte diese irritierenden Begriffe und die ihr zugrunde liegenden Qualitätsstandards bis 2015 vereinheitlichen.