Die Erste Lage ist vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) als hochwertiges Terroir festgelegt. Auf ihr wächst ein Wein mit einer typischen Rebsorte. Die Rebsorten die auf einer Ersten Lage angebaut werden dürfen, sind eingeschränkt. Zumeist handelt es sich um Riesling. Der Ertrag bei einer Ersten Lage ist auf 50 hl/ha begrenzt. Dadurch soll die Qualität im Anbau gesichert werden. Die Ernte in der Ersten Lage findet mit selektiver Handlese statt. Dabei muss das Mostgewicht mindestens einer Spätlese entsprechen. Eine Vermarktung der Weine aus der Ersten Lage darf frühestens am ersten September des Folgejahres stattfinden. Bei Rotweinen soll es sogar noch 1 Jahr später sein. Erste Lagen gibt es in 12 deutschen Weinbaugebieten. Die Weine aus der Ersten Lage können – wenn sie trocken ausgebaut sund, alle Anbaubedingungen erfüllt wurden und nach bestandenen sensorischen Prüfungen – unter den Namen Erstes Gewächs oder Großes Gewächs in den Handel kommen. Wenn sie nicht trocken ausgebaut sind, tragen sie die Bezeichnung Erste Lage mit den entsprechenden Zusätzen wie Spätlese.
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