Der Begriff Erzeugerabfüllung ist durch das Deutsche Weinrecht festgelegt. Danach wird ein Erzeuger von einem Abfüller unterschieden. Bei einer Erzeugerabfüllung müssen die verwendeten Trauben aus eigenem Anbau auf eigener oder angepachteter Rebfläche stammen. Ein Abfüller hingegen füllt Wein aus einem oder meheren Gebieten ab, ohne für den Anbau dieser Weine verantwortlich zu sein. Der Abfüller haftet jedoch für den erzeugten Wein und muss mit Firmenadresse auf dem Etikett angegeben sein. Winzergenossenschaften können nach dem Deutschen Weingesetz auch Erzeugerabfüllungen produzieren, solange sie als Erzeugergemeinschaften gelten.