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Landwein

Der Landwein ist nach dem Tafelwein in Deutschland die zweitniedrigste Qualitätsstufe. Nach EU-Recht handelt es sich um einen gehobenen Tafelwein. Die Bezeichnung gibt es in Deutschland seit 1983. Die im Landwein verwendeten Trauben müssen aus der jeweiligen Region stammen. Diese Region muss auf dem Etikett angegeben sein. Die Landweine müssen trocken oder halbtrocken ausgebaut sein. In Frankreich gibt es die ähnliche Bezeichnung Vin de Pays. in Spanien wird der Landwein mit Vino de la tierra bezeichnet und in Italien ist die Bezeichnung IGT gebräuchlich. In allen drei Ländern ist der Anteil des Landweines auf dem Markt wesentlich größer als in Deutschland. Hier gelten 95% der Weine mindestens als Qualitätswein.

Es existieren in Deutschland diese 20 Landweinbaugebiete (1983 waren es noch 15 Gebiete): Ahrtaler Landwein, Badischer Landwein, Bayerischer Landwein oder Bayrischer-Bodensee Landwein, Landwein Main (früher Fränkischer Landwein), Landwein der Mosel, Landwein der Ruwer, Landwein der Saar, Mecklenburger Landwein, Mitteldeutscher Landwein, Nahegauer Landwein, Pfälzer Landwein, Regensburger Landwein, Rheinburgen Landwein, Rheingauer Landwein, Rheinischer Landwein, Saarländischer Landwein der Mosel, Sächsischer Landwein, Schwäbischer Landwein, Starkenburger Landwein, Taubertäler Landwein