Die Diskussion um die Fähigkeit einer Bodenbeschaffenheit als Marke ist heiß entbrand. Als Beispiel für eine Patenteintragung sollen hier nur ausschnittsweise die so begriffenen Marken “Roter Schiefer” und “Rotschiefer” dokumentiert werden. Markeninhaber ist laut Deutsches Patent- und Markenamt das “Weingut Freiherr Heyl zu Herrnsheim GmbH & Co. KG” in 55283 Nierstein. Der Eintrag beim Patentamt wurde am 01.12.1998 gestellt. Nach kurz mehr als einem halben Jahr geschah am 07.06.1999 nach deutscher Gründlichkeit ein Eintrag von “Roter Schiefer” und “Rotschiefer” als Marken.
Den Antrag vertrat PRÜFER & PARTNER GbR Patentanwälte, Harthauser Str. 25 d in 81545 München. Im Jahre 2007 übernahmen dann Patent- und Rechtsanwälte COHAUSZ & FLORACK, Bleichstr. 14, Postfach 101830 in 40009 Düsseldorf. Jetziger Vertreter von Heyl zu Herrnsheim ist die Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT, Hollerallee 32, Postfach 107127 in 28071 Bremen. Hätte ich dies nicht sehr genussvollen Daten bei der Verkostung dieses Weins gewusst, hatte er mit bestimmt nicht so gut geschmeckt. Was mich etwas seltsam stimmt ist, wieso man “Roter Schiefer” als Marke registriert, wenn man einen Wein mit dem Namen “Rotschiefer” auf den Markt bringt. Aber evtl. stößt mich nur ab, wie hart und mit welchen Mitteln gekämpft wird; bei einem eigentlich genussvollen Thema.
ach Gottchen, ach Gottchen. Jetzt müssen Weine auch noch politisch und juristisch korrekt sein um zu schmecken.
Dass die Weine vollkommen juristisch korrekt sein müssen, egal ob das moralisch oder emotional nachvollziehbar ist, ist ja genau die Position von der anderen Seite. PC-Kampagnen oder Anti-PC-Kampagnen sind auch nicht mein Thema (das zweite übernimmt besser als Sie die politisch extrem Rechte). Was mir nur im Nachhall aufstößt ist, dass bei derzeitig guten Marktbedingungen offensichtlich mit harten Bandagen zwischen deutschen Winzern gekämpft wird (mir liegen zu diesem Thema auch Rückmeldungen von deutschen Winzern vor).
Die ganze Geschichte um Markenrechtsklagen, Abmahnungen oder die Androhung von einem von beidem klingt für mich nach Verteilungskämfen in einem Markt mit Schwund. Derzeit wird jedoch – aus meiner Sicht zurecht – der Jahrgang 2007 gefeiert. Wer da nicht seine anderen Verbandskollegen im VDP mit Freude über dessen Erfolg mit Glückwünschen, sondern mit Klageandrohungen überschüttet, tut mir ehrlich leid.
Zudem finde ich, dass ein Weingut nicht nur einen konkreten Wein verkauft, sondern auch ein Image hat. Und dieses soll m.E. bestimmten ökologischen und normativen Grundvoraussetzungen entsprechen. Ein Weingut sollte zudem von den Einnahmen aus dem Verkauf der eigenen Weine leben und nicht von dem aus anderen Weingütern. Wenn man sich anschaut, wer wann welche Namen patentrechtlich sich hat sichern lassen, so ist das nicht immer der Winzer, der maßgeblich oder am Meisten zur Werterbringung beigetragen hat.
Was ist denn mit dem Rotschiefer Rielsing von VanVolxem?
Hallo Stefan Gruse,
konkret habe ich das nicht auf dem Schirm wie es mit der Bezeichnung Rotschiefer derzeit aussieht. Heyl zu Hernsheim ist nach Angaben des VDP auch gar nicht mehr Mitglied, evtl. sogar gar nicht mehr existent, bzw. in das Weingut St. Antony übergegangen (zumindest viele Rebflächen). Es ist aber grundsätzlich so, dass einige Bodenarten wieder gestrichen werden mussten. Zudem erlauben einige “Markeninhaber” ihren Kollegen die Bezeichnugen.
Viele Grüße
Thomas Günther
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