Wie bereits im Juli angekündigt, wurde die Rebsorte Prosecco offiziell in Glera vom italienischen Landwirtschaftsministerium umbenannt. An der Triestiner Küste, wo der Ursprung des Prosecco vermutet wird, ist die Bezeichnung Glera seit je her bekannt. Die Bezeichnung Prosecco wird aber nicht verschwinden. Vielmehr wird sie aufgewertet und ist dann eine geschützte Herkunftsbezeichnung für Prosecco DOC. Dieser muss aus diesem Erzeugungsgebiet kommen und zu mindestens 85% aus der Rebsorte Glera stammen.
Hintergrund dieser Neuordnung des Prosecco-Marktes ist die bisherige preisgünstige Erzeugung von Prosecco z.B. von Kellereien in Deutschland. Diese hatten mit der Rebsorte Prosecco billige Perlweine auf den Markt gebracht und sich das Recht erstritten auch in Deutschland zu versekten (wir berichteten). Für sie wird es jedoch weiterhin einige Ausnahmeregelungen geben. Als zweites ist die Qualität des zukünftigen DOC-Prosecco durch die Vorschrift der Rebsortenverwendung gesichert worden. Zudem störte die italienischen Prosecco-Produzenten der Vertrieb über Dosen (z.B. Rich-Prosecco). Eine Verpackung aus Glas ist nun für Prosecco vorgeschrieben.