Nach dem europäischem Weingesetz bezeichnet ein Qualitätswein einen Wein, der eine bessere Beschaffenheit als ein Tafelwein oder Landwein hat. In den einzelnen europäischen Ländern mit Weinbau bedeutet dies unterschiedliche Dinge. So sind in Deutschland fast alle Weine Qualitätsweine. Nur weniger als 5% werden als Tafelwein oder Landwein deklariert. Alle anderen Weine sind Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (QbA) oder sogar Qualitätsweine mit Prädikat (so genannte Prädikatsweine). Als Qualitätswein darf der jeweilige Wein nur bezeichnet werden, wenn der eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) verfügt und die dafür nötigen Prüfungen erfolgreich bestanden hat.