Auf der Veranstaltung “Anteprima Chianti Classic Collection 2010” wurde in der vergangenen Woche eine Scheidung in der Toskana angekündigt. Danach darf im Gebeit Chianti Classico DOCG kein als Chianti DOCG mehr angebaut werden. “Nach 78 Jahren konnten wir endlich eine Lösung finden, die eine effiziente Trennung zwischen Chianti Classico und Chianti vorsieht”, so Giuseppe Liberatore, Direktor des Consorzio del Chianti Classico. “Eine Tatsache die unzweifelhaft als historisch bezeichnet werden kann”.
Die Ankündigung dieser Gesetzesänderung, stieß in Florenz auf gemischtes Echo. So gab es Weinerzeuger, die im Gebiet Chianti Classico Weinanbauten und wenn er den dortigen Vorgaben nicht entsprach als Chianti DOCG vermarkteten. Für die Verantwortlichen aus dem Chianti Classico ging es jedoch darum die Eigenständigkeit ihres Gebiets hervorzuheben und weitere Anstrengungen zur Qualitätssteigerung des Weins zu unternehmen.
Die Ordnung der Gebiete im Chianti dauerte lang an. In einem ersten Schritt wurden mit dem Ministerialerlass von 1921 sieben unterschiedliche Produktionsgebiete für Chianti-Wein festgelegt. 1967 trat ein Erlass in Kraft, mit dem die kontrollierte Ursprungsbezeichnung für Chianti-Wein anerkannt wurde. Darin wurde festgelegt, dass der “Classico” ein Wein mit besonderen Eigenschaften ist. Dem folgte 1984 die Einführung der DOCG Chianti Classico. Entscheidend war jedoch der Ministerialerlass vom 5. August 1996, mit dem der Chianti Classico schließlich zu einer eigenständigen Bezeichnung mit eigenem Produktionsgebiet wurde, das sich von dem des Chianti-Weins unterscheidet.
Nun wird dieser historisch endgültige Schritt, der die absolute Eigenständigkeit des Chianti Classico und dessen Verschiedenheit vom Chianti erwirkt, durch die Änderung Nr. 164/1992 des Rahmengesetzes für die Welt des italienischen Weins festgeschrieben. Der in Kürze verabschiedete Text (Art. 6 Abs. 1) des neuen Grundgesetzes für italienischen Wein fügt präzisierend hinzu, dass im Herstellungsgebiet für Chianti-Classico-Wein „keine Weinberge für Chianti DOCG angepflanzt oder beim Rebkataster gemeldet werden dürfen”. Eine Präzisierung, die auch im Produktionsdisziplinar für Chianti Classico ihren Niederschlag findet, das den Absatz mit den Worten einleitet: „im Produktionsgebiet für Chianti-Classico-Wein dürfen weder Weinberge für Chianti DOCG angepflanzt und in das Weinbergsregister für diese eingetragen, noch Chianti- und Chianti-Superiore-Weine hergestellt werden”.