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Schlossabzug

Was ist ein Schlossabzug? Dieser Begriff ist häufiger in Preislisten für französische Weine zu lesen. Dabei ist Schlossabzug eine Übersetzung der in Bordeaux geläufigen Flaschenaufschrift “Mis en bouteille au Chateau”. Auf englisch wird es mit “château bottled” bezeichnet. Es handelt sich bei dem Schlossabzug also um eine Art Erzeugerabfüllung oder Gutsabfüllung. Die Verwendung solcher Begriffe wurden im Deutschen Weingesetz von 1971 geregelt. Dort wird der Schlossabzug zwar nicht erwähnt. Als Erzeugerabfüllung gilt jedoch ein Wein, bei dem die Trauben aus eigenem Anbau des Weinguts stammen. Zudem kann man beim Schlossabzug annehmen, dass der jeweilige Wein auch auf dem jeweiligen Chateau in die Flasche abgefüllt wurde.