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Tafelwein

Der Tafelwein ist nach EU-Recht die unterste Kategorie für Wein. Sie liegt unter dem Qualitätswein. Der Landwein gilt als gehobender Tafelwein. Ein Tafelwein muss mindestens vor der Anreicherung eine Alkoholgehalt von 5 bzw. 6 % enthalten. Nach der Anreicherung müssen mindestens 8,5% Alkohol vorhanden sein. Diese Weine dürfen keine Lagennamen fühen. In Deutschland gibt es kaum Tafelweine. Anders sieht es in Frankreich oder Italien aus, wo sie die Mehrheit der Weine darstellen. Ein Tafelwein ist meist auf einem sehr niedrigen Niveau eines Tischwein. Es gibt jedoch auch namenhafte Winzer, die gute Weine als Tafelwein klassifizieren um die Prüfungen für Qualitätsweine zu umgehen, da diese als unnötig und zu aufwendig angesehen werden.