Kann die Abgabepflicht für Deutschen Weinfonds weiterhin aufrecht erhalten werden? Dies fragt man sich nachdem in den letzten Tagen das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass Zwangsabgaben von Lebensmittelbetrieben und Landwirten an die Centrale Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) seit 2002 unzulässig sind. Durch eine solche Abgabepflicht sei in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen. Eine ähnliche zentrale Marketingfunktionen übernimmt der Deutsche Weinfonds in der Weinwirtschaft.
Aufgrund von Medienberichten zu dem Thema stellte er Deutsche Weinfonds heute dar, wieso die Abgabepflicht aufrecht gehalten werden muss. So wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Finanzierung einer bestimmten Branche durch Sonderabgaben als weiterhin zulässig betrachtet, wenn für diese eine besondere Rechtfertigung vorliegt. Es wird damit argumentiert, dass die Importe von Wein nach Deutschland wesentlich größer sind, als die Exporte. Zudem sei der Marktanteil von deutschem Wein im Inland bei unter 50 Prozent angesiedelt.
Für den Deutschen Weinfonds wird seine gesetzliche Grundlage im Deutschen Weingesetz gesehen. In einer Pressemitteilung wurden heute Berichte bestritten, nach denen bereits Klagen gegen die Abgabepflicht vorliegen würden.
Die Argumentation des DWI muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Der Deutsche Weinmarkt hat nach den Angaben des DWI ein Volumen von rd. 20 Mio. hl. Nun werden in Deutschland etwa 9 Mio. hl Wein p.a. produziert, von denen etwa 2 Mio. hl exportiert werden. Verbleiben zur Befriedigung der inländischen Nachfrage etwa 7 Mio. hl Wein aus eigener Produktion, 13 Mio. hl müssen also zur Befriedigung der Nachfrage importiert werden. Diese Zahlen sind über die Jahre mehr oder weniger konstant. Hier stellt sich mir die Frage, wo denn der Wein herkommen soll, der das Verhältnis zu Gunsten des in Deutschland produzierten Weines verschieben soll? Wenn ich die Argumentation des DWI (Presseerklärung v. 5.2.) korrekt interpretiere, dann rechtfertigt das DWI seine Existenz mit den Bemühungen, gerade dieses Verhältnis zu verschieben. Das klappt m.E. nur dann, wenn Importe verhindert oder zumindest erschwert werden bzw. die Produktion in Deutschland um einige Mio. hl erhöht wird. Das sind die nackten Zahlen, da hilft keine Werbung.
Ich verstehe diese Argumentation auch an vielen Stellen nicht ganz. Vor allem sollte man eben auch mal schauen, wieso denn diese ausländischen Weine getrunken werden. Und das hat nicht nur mit Marketing zu tun. Vieles davon ist eine Bereicherung.
Eine andere Sache, die mich an dieser Presseerklärung des DWI stört, ist dass legalistisch argumentiert wird. Da wird tatsächlich behauptet, dass die Deutschen Weinfonds nicht durch das Bundesverfassungsgericht bedroht sind, da sie im Weingesetz festgeschrieben sind. Das ist vollkommener Unsinn. Eine solche Argumentation ist Bauernfängerei. Jedes Gesetz – ob nun bestehend oder erst frisch vom Bundestag beschlossen – kann grundsätzlich vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden.
Als ein mit ca. 13 Hektar Rebfläche kleiner unfreiwilliger Zahler der Zwangsabgabe habe ich am 07.07.2009 eine ren. Anwaltskanzlei mit der Erhebung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg beauftragt.
Immerhin bekommen wir dann die nötige Rechtsklarheit.
@ Karl Biehler:
Wenn man anschaut, welche Rücklagen derzeit beim DWI gebildet werden und wieviele Projekte dort jetzt auf Eis gelegt werden, kann man erahnen, dass selbst beim DWI kaum noch jemand daran glaubt, dass es so weitergeht wie bisher.
Eine andere Sache scheint mir jedoch zu sein, dass – für mich jedenfalls nicht sichtbar – an keiner Nachfolge des DWI gearbeitet wird. Eine Interessenvertretung für den deutschen Wein ist ja nicht grundsätzlich verkehrt. Diese sollte eben nur auf freiwilliger Basis passieren (so wie es auch die EU fordert).
Dann wären zwar die finanziellen Mittel geringer, aber die konkreten Projekte würden wesentlich mehr an den zahlenden Mitgliedsbetrieben ausgerichtet sein, als es derzeit der Fall ist. Gerade hierin liegt ja die große Verärgerung bei vielen deutschen Winzern begründet.
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