Markenschutz für Schiefer, Porphyr und Löss?
Viele Winzer benutzen die Begriffe “Schiefer”, “Porphyr” und “Löss” auf ihren Etiketten. Dies soll bei den Weinen den Boden verdeutlichen, auf dem die Reben gewachsen sind. Die Bezeichnungen sind aber nach Angaben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) beim Patentamt eingetragen. Daher droht nun vielen Winzern, die auf ihren Flaschen die Begriffe “Schiefer”, “Porphyr” und “Löss” benutzen, eine Schadensersatzforderung oder Abmahnung durch die jeweiligen Markeninhaber.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz sieht hierbei jedoch eine schlechte Prüfung der Zulassung dieser Begriffe als Marke. Vielmehr seien “Schiefer”, “Porphyr” und “Löss” umgangssprachliche Begriffe, für die kein Markenschutz gelte. “Das Deutsche Patentamt dürfe sich nicht zum Verbündeten geldgieriger Egoisten machen”, erklärt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hier in einer Presseerklärung auf ihrer Homepage.
Die Geschichte ist pikanter, als es auf den ersten Blick scheint. So sind – wie hier dargestellt – viele dieser Begriffe von Winzern geschützt worden. Dies auch zum Teil bevor es – im Zuge des Terroirbooms – in Mode kam, Begriffe für die Bodenbeschaffenheit auf das Etikett zu schreiben. Somit ist die Positionierung in diesem Problem nicht ganz so einfach. Zu einen haben die Markeninhaber viele Anstrengung gehabt, damit mit ihren Begriffen beim Verbraucher auch Qualität verbunden wird. Andererseits ist es sicherlich etwas schwierig, wenn ein Winzer einem anderen Winzer Lizenzgebüren zahlen muss, wenn er auf seinem Etikett herausstellen möchte, auf welchem Boden der Wein gewachsen ist.
Tags (Schlagworte): Landwirtschaftskammer, Marken, Terroir
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Mittwoch, 1. Juli 2009 19:55
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