Als Jungfernwein bezeichtet man den ersten Wein nach der Neuanpflanzung eines Rebstocks. Dieser liefern nach mindestens drei bis fünf Jahren einen Wein, der gekeltert werden kann.
Als Jungfernwein bezeichtet man den ersten Wein nach der Neuanpflanzung eines Rebstocks. Dieser liefern nach mindestens drei bis fünf Jahren einen Wein, der gekeltert werden kann.