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Vermarktung der Ersten Lagen beginnt

Nach dem Statut des VDP dürfen die Weine, die als Erste Lage klassifiziert sind frühstens am 1. September des Folgejahres der Weinernte vermarktet werden. Das bedeutet also, dass seit heute die Weine der Ersten Lage, das heißt also die Ersten Gewächse und die Großen Gewächse auf den Markt kommen. Dieser relativ späte Zeitpunkt soll die Qualität sichern. Bei anderen deutschen Weinen sind die Jahrgangspräsentation häufig verfrüht.